Allgemeine Vertrags- und Vermittlungsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Die BELITA GmbH (im folgenden Vermittler bzw. BELITA genannt) vermittelt Mietverträge im Auftrag und mit
Vollmacht der Hausbesitzer, und ähnlichen Unternehmen (im folgenden Vermieter genannt), welche die
Vermietung von Ferienobjekten offerieren. Die BELITA GmbH handelt ausschließlich als Vermittler. Der
Vermittler übernimmt die Information der jeweiligen Vermieter und Mieter im Namen und im Auftrag der
jeweils anderen Partei. Die Vermietung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Vermieter.
Bei Buchungen werden die Vermieter vom Vermittler vertreten. Der Vermittler ist von den Vermietern als
Generalvermittler bevollmächtigt, Buchungen entgegenzunehmen und zu bestätigen, fällige Zahlungen und
Abgaben sowie Stornogebühren geltend zu machen und zu vereinnahmen sowie Erklärungen im Namen des
Vermieters abzugeben.
Der Vermittler hat die Pflicht, für die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlung zu sorgen. Die
Ausstattung und Beschaffenheit des Mietobjekts entspricht den Angaben des Vermieters
(Objektbeschreibung) und wurde durch den Vermittler in seinem Datenbestand erfasst, übersetzt und
angeboten. Die allgemeinen Vertrags- und Vermittlungsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil des
Vertrages. Mit dem Abschluss einer Buchung bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden AGBs gelesen und
verstanden haben und diesen zustimmen (inkl. Datenschutzbestimmungen). BELITA erbringt keine
Serviceleistungen vor Ort. Diese erbringt sofern vorgesehen, ausschließlich der Vermieter bzw. dessen
Angestellte.
Abschluss des Mietvertrages
Die Buchung kann bei Ihrem Reisebüro, einem Partner-Buchungsportal oder direkt bei BELITA über die
Buchungsplattform www.belita-ferienhaus.de vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie BELITA den
Abschluss eines Vermittlungsvertrages verbindlich an und anerkennen die vorliegenden allgemeinen
Vertrags- und Vermittlungsbestimmungen. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung der Buchung
stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
Für Umfang und Art der zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die in der Objektbeschreibung beschriebenen Leistungsmerkmale.
Der Mietvertrag kommt mit Zustellung der Buchungsbestätigung mittels E-Mail zustande, die umgehend
(meist innerhalb von 2 Tagen), spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, erfolgt. Der Mieter hat dazu
sein elektronisches Postfach (E-Mail) entsprechend zu kontrollieren und sich bei Ausbleiben der
Zustellung innerhalb der Frist unverzüglich bei BELITA schriftlich (unter Angabe der bei Buchung
angezeigten Buchungsnummer) zu melden, ansonsten die elektronisch erfolgte Buchungsbestätigung als
erfolgreich übermittelt gilt. Für die Angabe einer funktionsfähigen E-Mailadresse ist der Mieter
verantwortlich. Eine Haftung für bei Buchung durch den Mieter fehlerhaft angegebene E-Mail-Adressen bzw.
(Mobil-)Telefonnummern wird abgelehnt. Eine Unterzeichnung eines Mietvertrages in Papierform ist für das
Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrages nicht notwendig. Ein solcher kommt bereits mit der
Online-Buchung und der Buchungsbestätigung zustande.
Sollte eine Buchungsanfrage wider Erwarten nicht bestätigt werden können, so werden dem Gast soweit
möglich alternative Unterkünfte angeboten. Ein Anspruch auf Schadenersatz für das nicht Zustandekommen
eines Rechtsgeschäfts besteht jedoch nicht. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen nach den gesetzlichen
Vorschriften für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die unter «Rücktritt»
gemäß Punkt 6 aufgeführten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. aufgrund von
Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten.
Die Weitervermietung bzw. Untervermietung des Mietobjekts ist ebenso nicht gestattet wie die Vermarktung
als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung.
Zahlungen/Reiseunterlagen/Rücktritt bei Zahlungsverzug
Die Anzahlung beträgt 30% des Mietpreises und ist unmittelbar bei Buchung bzw. unmittelbar nach Erhalt
der Buchungsunterlagen fällig. Die Zahlung des restlichen Mietpreises ist spätestens 45 Tage vor
Reisebeginn zu begleichen. Bei Buchungen innerhalb von 8 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte
Mietpreis sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 10 Tage vor Anreise) ist eine
Kreditkartenzahlung oder Echtzeitüberweisung (Instant Payment) Voraussetzung (Ausnahmen sind vorab
anzufragen). BELITA ist als Generalvermittler ermächtigt, die Zahlungen des Mieters für den Vermieter
abzuwickeln. Damit erfolgt die Zahlung des Mietpreises an BELITA und wird anschließend abzüglich einer
mit dem Vermieter vereinbarten Kommission an den Vermieter weitergeleitet. Eine Bezahlung des
Mietpreises vor Ort ist nicht möglich.
Das Ausbleiben der Anzahlung wird nicht als Stornierung/Rücktritt gewertet, sondern der Mieter hat auch
in einem solchen Fall gemäß Punkt 6 die Stornierung vorzunehmen. Die vollständigen Reiseunterlagen
werden Ihnen per E-Mail zugesendet.
Liegen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten (Wertstellung
beim Mieter) vor, so ist die BELITA GmbH berechtigt, nach einer mittels E-Mail übermittelten Mahnung mit
einer zeitnahen Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und Schadenersatz mit den pauschalierten
Rücktrittskosten laut diesen Vertragsbedingungen gemäß Punkt 6 zu belasten. Als Mieter tragen Sie
Rechnung und Gefahr für Zahlungsverzug, falsche Bankdaten, falsche Debit- oder
Kredit-karten¬informationen, ungültige Kredit- oder Debitkarten oder ungenügende Kontodeckung. Bei
Autorisierungs- und Transaktionsproblemen von Kreditkartenzahlungen bietet BELITA dem Mieter bei
rechtzeitiger Bekanntgabe alternative Zahlungsmöglichkeiten an.
Besondere Bedingungen und Hinweise
Die von BELITA angebotenen Leistungen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich
nicht geeignet. Allfällige Objekte welche sich dazu eignen enthalten entsprechende Hinweise in der
Objektbeschreibung.
Im Mietpreis enthalten sind die im üblichen Rahmen anfallenden Kosten für Wasser, Strom (ohne Klima) und
Gas. Weitere Inklusivleistungen sind möglich, sofern diese in der Objektbeschreibung bzw. in der
Kostenzusammenstellung explizit erwähnt wurden. Kosten, die insbesondere von der Zahl der mitreisenden
Personen oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kurtaxe, Handtücher, Bettwäsche, Klima, Reisebetten) werden,
je nach Inanspruchnahme, am Ferienort an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung
erfolgt in der Regel in bar.
Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu
verlangen. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt (wird die Kaution nicht erbracht, kann
die Übergabe des Mietobjekts verweigert werden). Werden Kreditkarten akzeptiert, so ist dies in der
Ausschreibung vermerkt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts
zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Mieter per
Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des
Vermieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort
sind nicht Inhalt des Mietvertrags mit BELITA als Vermittler.
Zur Höhe der Kurtaxe/Ortstaxe in den einzelnen Orten werden bei den Objektbeschreibungen nur indikative
Angaben gemacht. Je nach Ort ist i.d.R. mit Kosten zwischen ca. €0,50 und €3,- pro Person/Tag (Kinder
ermäßigt) zu rechnen.
Die Grundreinigung der Objekte erfolgt jeweils durch Sie als Mieter, unabhängig von der Endreinigung
durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile inkl. Besteck und Geschirr
o. Ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie
sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein
übergeben werden kann. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche/ WC und das Wischen der Böden.
Bei einigen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung/das Ferienhaus selbst zu reinigen oder die Reinigung dem Vermieter/Schlüsselhalter gegen eine angemessene Gebühr
zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung.
Bei der Objektbeschreibung wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher
vorhanden, mitzubringen oder möglicherweise auch am Ort anzumieten sind. Die Standardbreite für
Doppelbetten und Doppelbettsofas beträgt 1,40 m. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher am Ort gemietet
werden können und Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, geben Sie diesen Wunsch bitte bei
Buchung an. Geschirrtücher werden in Ausnahmefällen vom Vermieter bereitgestellt, wir empfehlen jedoch
generell, diese selbst mitzubringen. Pool- bzw. Strandtücher sind immer selbst mitzubringen. Ebenfalls
mitzubringen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.
Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen
Objektbeschreibung einen entsprechenden Hinweis. Die Bettwäsche für Kinderbetten ist in aller Regel
mitzubringen. Beachten Sie, dass bei der Buchung auch Kleinkinder bzw. Babys als Person zählrelevant
sind und damit die Maximalbelegung nicht überschritten werden darf. Falls ein Überschreiten der
Maximalbelegung erlaubt ist, kann dies der Objektbeschreibung entnommen werden. Kinderbetten sind in der
Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung
bestellt und teilweise auch rückbestätigt werden, und der Reisegutschein (auch Voucher genannt) muss
einen entsprechenden Vermerk tragen. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett pro
Unterkunft mietbar.
Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte
ebenfalls der jeweiligen Objektbeschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art
und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die
Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt.
Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw.
mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise
Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten
Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der
Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden
vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch,
dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch allen Ferienanlagen sind beispielsweise
Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft
besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Haustiere dürfen nicht alleine im Mietobjekt
gelassen werden. Häufig dürfen Hunde nur an speziell gekennzeichnete Hundestrände mitgenommen werden.
Das Baden im Meer/See ist den Hunden in der Regel auch dort untersagt. Für Hunde und Katzen ist der
EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort
anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist
sogenannte Kampfhunde bzw. Listenhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme
ist generell verboten. Informieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt
bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mitgebracht werden, kann der Vermieter verlangen,
dass die entsprechenden Tiere entfernt werden. Das nach Ziffer 7 zustehende Kündigungsrecht bleibt
unberührt.
In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen ist Geschirr und Besteck für die Anzahl der gebuchten Personen
vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder
Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
In Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Sommerreisegebieten, vor allem im Süden, ist eine Heizung nicht
immer vorhanden, wo jedoch eine Klimaanlage vorhanden ist, lässt sich diese i.d.R. auch als eine
behelfsmäßige Heizung betreiben. Die Bedienung von Zentralheizungen bzw. von Gas-, Elektro-, Kerosin-
oder Holz-/Pelletöfen erfolgt in der Regel durch die Mieter. Hinweise zur Funktionsweise erhalten Sie
gegebenenfalls durch den Vermieter/ Schlüsselhalter.
In Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Sommerreisegebieten, vor allem im Süden, ist eine Heizung nicht
immer vorhanden, wo jedoch eine Klimaanlage vorhanden ist, lässt sich diese i.d.R. auch als eine
behelfsmäßige Heizung betreiben. Die Bedienung von Zentralheizungen bzw. von Gas-, Elektro-, Kerosin-
oder Holz-/Pelletöfen erfolgt in der Regel durch die Mieter. Hinweise zur Funktionsweise erhalten Sie
gegebenenfalls durch den Vermieter/ Schlüsselhalter.
Internet/WLAN ist nur in der Unterkunft vorhanden, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich so
erwähnt wird. Ansonsten kann sich der Empfang auf einzelne Gebiete in der Ferienanlage beschränken. Wir
übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und
Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann
begrenzt sein. Internet/WLAN ist für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o. Ä.
nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/ WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von
Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten
hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind,
jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä. illegal im Internet verbreitet werden. Ebenso ist es
unzulässig, in rechtswidriger Weise Dateien herunterzuladen. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet,
auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts
hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre
Pflichten, entsprechend diesem Text «Internet/WLAN» stellen Sie uns, von jeglichen Ansprüchen Dritter
hieraus frei.
Sind in der Ausschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede
mitreisende Person ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt
ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung
gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung
erwähnt sind.
Bei der Objektbeschreibung wird auch darauf hingewiesen, ob in einem Ferienhaus oder in einer
Ferienanlage ein Swimmingpool vorhanden ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass Pools i.d.R. während der
Hauptsaison geöffnet sind und saisonal bzw. witterungsbedingt geschlossen sein können. Bei Pools in
Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und
gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/Verbote
beinhalten zum Tragen von Badeshorts in den Pools, zum Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und
dergleichen in die Pools oder eine Badekappenpflicht (oft in Italien).
Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und
Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie
eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet,
einen während der Miet-zeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste
entstandenen Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Schäden können mit der Kaution verrechnet
werden. Der Mieter anerkennt mit dem Bezug der Mietunterkunft die jeweilige Hausordnung des Mietobjekts.
Die Mitnahme bzw. das Anschließen von ressourcenverbrauchenden Gegenständen wie Klimageräte, Mini-pools,
e-Bikes, Elektroautos etc. ist nicht gestattet.
Sie müssen bei einigen großen Ferienanlagen damit rechnen, dass aus organisatorischen Gründen und zwecks
Kontrolle die Pflicht zum Tragen eines Armbandes besteht.
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als in der Objektbeschreibung
ausgewiesen (auch nicht zeitweise) und auf dem Reisegutschein (auch Voucher genannt) bestätigt wurde.
Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit
BELITA vereinbart und auf dem Reisegutschein (auch Voucher genannt) bestätigt wurde. Zusätzliche
Personen können vom Vermieter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Überbelegung
berechtigt den Schlüsselhalter zur Verweigerung der Schlüsselübergabe bzw. zu dem sofortigen Entzug des
Schlüssels während der Ferien.
Eine Überbelegung berechtigt BELITA bzw. den Vermieter zur Nachberechnung des anteiligen Mietpreises zuzüglich eventueller Nebenkosten.
Das BELITA nach Ziffer 7 zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.
Die in der Objektbeschreibung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel,
Läden, Restaurants, Sport-Anlagen, öffentliche Strände und deren Einrichtungen etc.) sind nicht
Bestandteil des Mietobjekts. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten
usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und
Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusicherung dar. Eventuell uns
treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
Bei Sonderangeboten, z.B. 3=2 oder 7=5, bei prozentualen Ermäßigungen auf den Mietpreis, bei Aktionen
wie z.B. Frühbucher-Rabatten oder Spezialangeboten für Familien und Senioren, sind eventuelle variable
Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen.
Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Falls
Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten wer- den, so informieren
Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter (Rufnummer auf dem Reisegutschein/Voucher). Dieser
wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann
jedoch nicht garantiert werden. Abweichende Anreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren
Reiseunterlagen. Weder eine verspätete Anreise noch eine vorzeitige Abreise berechtigen zu einer
Mietzinsreduktion.
Bitte übergeben Sie dem Schlüsselhalter bei Ankunft den Ihnen 4 Wochen vor Anreise zugestellten
Reisegutschein (auch Voucher genannt). Den Übergabeort der Schlüssel finden Sie auf dem Reisegutschein
(auch Voucher genannt). Die Übergabe findet nicht zwingend im Feriendomizil resp. Ferienort statt,
sondern kann auch wenige Autominuten entfernt in einer dafür vorgesehenen Agentur stattfinden. Während
der Saison kann es bei den Schlüsselübernahmestellen zu Wartezeiten kommen. Sollten Sie am geplanten
Anreisetag die Unterkunft nicht beziehen können, so ist dies rechtzeitig, jedoch spätestens vor
Schließung der angegebenen Check-in Zeit vor Ort dem Vermieter zu melden. Ohne rechtzeitige Meldung
betreffend eines verspäteten Check-in wird sonst angenommen, dass Sie nicht mehr anreisen werden (auch
No-Show genannt, wobei keine Rückerstattung des Mietpreises gefordert werden kann) und dem Vermieter
steht das Recht zu, die Unterkunft anderweitig weiterzuvermieten.
Von der Reisebestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von
Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung bei BELITA angefragt werden. Ist die
Abweichung möglich, so wird sie von BELITA schriftlich bestätigt.
Am Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 9 Uhr bzw. 10 Uhr zu verlassen und dem Vermieter bzw.
seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme zu übergeben.
Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn
BELITA kann Eigenschaften von Reiseleistungen, die nicht den Mietpreis betreffen, vor Vertragsbeginn
ändern, sofern diese Abweichungen den Urlaubszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und sofern diese
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Mieter wird hierüber unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund per E-Mail informiert.
Im Falle einer erheblichen Vertragsänderung sind Sie berechtigt, innerhalb der gleichzeitig mit dieser Mitteilung von uns gesetzten Frist die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten (darüber hinaus stehen dem Mieter jedoch keine weiteren Ansprüche zu) oder ein Ersatzobjekt anzunehmen,
wenn dieses von uns angeboten wurde. Haben Sie sich innerhalb der von uns bestimmten Frist nicht erklärt, gilt die Änderung der Vertragsinhalte als angenommen.
Rücktritt/Entschädigung/Ersatzmieter
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei BELITA. Die Stornierung hat zwingend an BELITA per E-Mail an die Adresse
storno@belita-ferienhaus.de zu erfolgen, selbst wenn die Buchung über ein Partnerportal/Reisebüro
erfolgte. Eine erfolgreiche Übermittlung des Rücktritts wird Ihnen zeitgleich durch eine automatisch
ausgestellte Stornierungsbestätigung quittiert und ist entsprechend aufzubewahren. Unter Vorbehalt bzw.
unklar formulierte Benachrichtigungen, welche an diese E-Mailadresse gesendet werden, werden im Zweifel
ebenfalls als Rücktritt weiterverarbeitet.
Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück oder treten Sie die Reise nicht an, tritt an die Stelle
des Anspruchs auf den Mietpreis ein Anspruch auf an- gemessene Entschädigung.
BELITA hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von
Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.
Wir empfehlen gleichzeitig mit der Buchung oder unmittelbar danach eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie deckt in der Regel die Annullierungskosten bis Reiseantritt
bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger.
Unser pauschalierter Anspruch auf Entschädigung beträgt – sofern in der Objektbeschreibung keine anderslautenden Stornierungsmodalitäten enthalten sind:
bis 90 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, danach 30% des Mietpreises
ab 44 Tage vor Reisebeginn 50% des Mietpreises,
ab 31 Tage vor Reisebeginn 70% des Mietpreises,
ab 15 Tage vor Reisebeginn 90% des Mietpreises,
ab 7 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise wird 100% des Mietpreises berechnet.
Die Festlegung von sogenannten pauschalierten Stornogebühren werden damit begründet, dass weder der
Mieter noch der Vermieter einen höheren oder tieferen Schaden beweisen müssen und damit Streitigkeiten
und Diskussionen vorneweg vermieden werden. Dem Mieter bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen,
dass die geltend gemachten Kosten nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind.
Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Mietpreises verpflichtet, leisten wir diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
Resultiert aus dem Rücktritt eine offene Forderung des Mieters, so ist die Forderung ab Erhalt der Stornoabrechnung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts erfolgt eine kostenpflichtige Teilstornierung.
Der Vermieter kann vor dem Zeitpunkt und während des Aufenthalts vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen oder dergleichen
die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist. In diesem Fall verliert der Vermieter den Anspruch auf den
Mietpreis, einen Schadenersatzanspruch darüber hinaus hat der Mieter nicht. In Fällen, in denen das
Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, hat der Vermieter bzw. BELITA das Recht dem Mieter
ein vergleichbares Mietobjekt anzubieten. Falls kein Ersatzobjekt angeboten wird, steht dem Mieter die
Rückerstattung des kompletten Mietpreises zu. Für verdorbene Ferien, Frustrationsschäden und dergleichen
ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist das Stellen eines Ersatzmieters nicht erlaubt und die Schlüsselübergabe hat durch den
Hauptmieter gemäß Mietvertrag zu erfolgen.
Sowohl das Wechseln in eine andere Objektkategorie als auch das Verändern der Mietdauer bzw. das
Wechseln auf einen anderen Zeitraum hat zur Folge, dass das Mietverhältnis gemäß den regulären
Stornierungsbedingungen storniert werden muss und eine neue Buchung erforderlich ist.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
BELITA bzw. der Vermieter vor Ort kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Mieter das Mietobjekt durch sein Verhalten unsachgemäß behandelt oder durch übermäßigen Lärm die
Anwohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt etwa bei der Gefährdung anderer
Personen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung. In diesem Fall verfällt der Mietpreis.
Mitwirkungspflichten
Sie als Mieter haben BELITA zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb von
4 Wochen vor Reiseantritt per E-Mail erhalten haben. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie
dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur Folge haben, dass Ihnen Ansprüche insoweit nicht
zustehen.
Stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Mängel sind an Ihren Vermieter
vor Ort unverzüglich zu melden, damit dieser die Mängel entsprechend beheben kann. Erfolgt keine
unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Allfällige
Schadenersatzansprüche sind ebenfalls direkt an Ihren Vermieter zu stellen. Die Vermieter haben weder
die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von BELITA, noch haben sie die Befugnis,
Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen zu Lasten von BELITA abzugeben und/oder
entgegenzunehmen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind immer und unverzüglich an Ihren Vermieter gemäß den Angaben auf Ihren Buchungsunterlagen geltend zu machen.
Voraussetzung für einen allfälligen Schadenersatzanspruch ist im Weiteren, dass der Mangel wesentlich und schwerwiegend und auch nach schriftlicher Anzeige beim Vermieter
innerhalb von 48h nach deren Kenntnisnahme nicht ausreichend behoben wurde und auch kein Ersatzobjekt angeboten wurde. Zudem dürfen Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben,
den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
Allfällige später (insb. nach Urlaubsende) mitgeteilte Minderungs- und Schadenersatzansprüche haben zur Folge, dass der Vermieter jegliche Haftung ablehnt.
Kann ein Mangel nicht umgehend durch die Meldung beim Vermieter behoben werden (z.B. wegen Kommunikationsschwierigkeiten) steht BELITA auf Wunsch des Mieters vermittelnd
– ohne jegliche Übernahme einer Haftung – gerne zur Verfügung. Dazu ist uns eine E-Mail und das Anliegen, sowie Ihre Kontaktdaten mitzuteilen.
Der Mieter haftet für die durch ihn selbst oder durch seine Mitreisenden verursachten Schäden. Auch nach
der Wohnungsrückgabe entdeckte Mängel können dem Mieter geltend gemacht werden, sofern sie diesem
nachgewiesen werden können. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden
kann.
Haftung/Beschränkung der Haftung
Sie können bei Vorliegen eines schwerwiegenden Mangels unbeschadet der Herabsetzung des Mietpreises oder
der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn der Reisemangel ist auf folgende Ursachen
zurückzuführen:
schuldhafte Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der
vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände.
Äußere Gegebenheiten und regionale Besonderheiten wie z.B. Vorkommen von Insekten, streunenden Hunden,
ungünstige Wetterverhältnisse oder der Zustand von öffentlichen Straßen berechtigen Sie nicht zu
Schadenersatzansprüchen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, die keine Körperschäden sind und
nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den Mietpreis beschränkt.
Für gegen den Vermieter bzw. BELITA gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
Mietpreises beschränkt.
Die von uns ausgewählten und vermittelten Mietobjekte wurden sorgfältig selektiert. Auskünfte und
Beschreibungen werden von BELITA nach bestem Wissen und Gewissen gegeben, jedoch ohne Gewähr, da sie
auch auf Angaben von Drittpersonen (Vermieter, Verkehrsämter, etc.) beruhen. Die Beurteilung der Häuser
kann zwangsläufig nur subjektiv sein. Missverständliche Begriffe, Auslegungsdifferenzen oder abweichende
Meinungen können seitens BELITA nicht ausgeschlossen werden. Jedenfalls sollte der Mieter landesübliche
Maßstäbe anlegen. Quadratmeter- und Entfernungsanagaben sind immer nur Richtwerte. Irrtürmer bleiben
vorbehalten.
Für Ereignisse, welche außerhalb des Einwirkungsbereichs des Vermieters liegen, wie unterbrochene
Zufahrten, gesperrte Autostraßen, erhöhte Lärmemission, Stromausfall, Umweltkatastrophen, Verschmutzung
des Meeres/Sees, Streik, Öffnungszeiten von touristischen Einrichtungen usw. besteht weder Haftung durch
den Vermieter noch durch den Vermittler. Bei solchen Ereignissen steht dem Mieter kein Recht zur
Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu. Die gesetzliche Haftung für andere als
Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die
Forderungen aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Ist der Schaden auf folgende Ursachen
zurückzuführen, ist eine Haftung ausgeschlossen: Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer
mitreisenden Person; unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter die an der Erbringung
der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind; höhere Gewalt oder Ereignisse welche weder BELITA,
noch der Vermieter bzw. einer Hilfsperson (Schlüsselhalter) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht
vorhersehen oder abwehren konnte; Benutzung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen, Sporteinrichtungen
aller Art (wie z.B. Tennis, Fußballplätzen, Trainingseinrichtungen). Die Benutzung dieser Einrichtungen
geschieht auf eigene Gefahr; Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls; öffentliche
Zufahrtsstraßen und daraus resultierende Personen- oder Sachschäden; die Haftung für Hilfspersonen wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Für außervertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Bei
allfälligen Rechtsansprüchen haften jeweils die Vertragspartner. Eine Haftung von BELITA, über die
Pflichten als Reisevermittler hinaus, ist ausgeschlossen.
Die Abbildungen haben illustrativen Charakter und können aufgrund der Vielzahl von Ferienwohnungen vom
effektiven Mietobjekt abweichen. Zu beachten ist, dass außerhalb der Hauptsaison gewisse
Dienstleistungen (z.B. Pool, Animation, etc.) reduziert betrieben oder geschlossen sind. Dies berechtigt
jedoch nicht zu einer Reduktion des Mietpreises (bzw. ist im Mietpreis bereits einkalkuliert).
Die in der Buchungsbeschreibung genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants,
Sportanlagen, öffentliche Strände und deren Einrichtungen etc.) sind nicht Bestandteil des vorliegenden
Mietverhältnisses. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten usw. Auch
Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusicherung dar.
Übersetzungen dieser Seite aus dem deutschen in andere Sprachen durch Übersetzungstools sind reine
Höflichkeitsübersetzungen. die deutsche Version der Anzeige ist ausschlagebend für die zugrundeliegende
Objektbeschreibung.
Verjährung
Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Mieters verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag des
vertraglich vorgesehenen Mietendes. Dies gilt nicht für Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters
beruhen. Der Mieter ist verpflichtet, seine vertraglichen Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach
dem vertraglich vorgesehenen Mietende gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Dies gilt ebenfalls nicht für
Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Die Haftung des Vermieters für vertragliche
Schadenersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Datenschutz
Für unsere Bearbeitung von personen- bezogenen Daten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen
gilt unsere Datenschutzerklärung, die Sie unter www.belita-ferienhaus.de entnehmen können. BELITA behält sich
das Recht vor, im Falle von nicht beglichenen Forderungen, die finanziellen Ansprüche und damit auch die
entsprechenden Kundendaten an ein entsprechendes Inkassounternehmen zu übermitteln.
Anpassungen und Gebühren
Anpassungen in Bezug auf Halter, Personenanzahl (auch wenn innerhalb der maximal erlaubten Belegung), Mitnahme
oder Wegfall von der Mitnahme eines Haustieres, bedürfen eine Anpassung der Buchungsunterlagen. Bei Änderung
einer vermittelten Buchung erheben wir eine entsprechende Bearbeitungsgebühr von €30,- bis €60,- pro Buchung und
Änderung. Sonderwünsche bzw. Platzierungswünsche können angefragt werden und kosten in der Regel ebenfalls €30,-
bis €60,- pro Buchung. BELITA bietet neben einer Banküberweisung weitre Zahlungsmodalitäten an, wobei sich
BELITA das Recht vorbehält daraus resultierende Gebühren durch Drittunternehmen dem Mieter weiter zu verrechnen.
Die erste Zahlungserinnerung ist kostenfrei. Ab erster Mahnung wird eine Gebühr von €10,- in Rechnung gestellt. Falls eine zweite Mahnung erfolgen sollte,
so wird diese mit €20,- in Rechnung gestellt. Im Falle eines unbegründeten zu viel überwiesenen Betrages wird eine Bearbeitungsgebühr von €10,- in Abzug gebracht.
Auf Rücküberweisungen von Kreditkartenzahlungen (auch im Falle einer (kostenfreien) Stornierung), wird eine Bearbeitungsgebühr von 2% des zu überweisenden Betrages erhoben.
Reiserücktrittsversicherung
In unseren Leistungen ist keine Reiserücktrittsversicherung inkludiert. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
entsprechenden Reiserücktrittsversicherung. Diese kann auch über nachfolgende Webseite abgeschlossen werden:
www.belita-ferienhaus.de
Empfehlung einer Privathaftpflichtversicherung
Die privaten Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/Ferienwohnungen,
die durch Sie als Mieter verursacht wurden. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung, ob Ihre Versicherung solche
Schäden, auch im Ausland, abdeckt.
Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften
Sie als Mieter sind für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen,
Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen und Bestimmungen zur Einführung von Haustieren selbst
verantwortlich. Reise- und Sicherheitsbestimmungen, Einreisebestimmungen, Visa- und Gesundheitsvorschriften
stehen für Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. Auskünfte erteilen auch die für Sie
zuständigen Botschaften/Konsulate. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
Sonstige Bestimmungen
Diese Vertrags- und Vermittlungsbedingungen ersetzen alle vorhergehenden Versionen. Sollten diese Vertrags- und
Vermittlungsbedingungen dem Mietvertrag oder den AGBs eines Partner-Buchungsportals (sofern über ein solches
gebucht wurde) widersprechen, so gilt nachfolgende Reihenfolge: 1. Die im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen.
2. Die vorliegenden Vertrags- und Vermittlungsbedingungen. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines
Partner-Buchungsportals.
Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen,
die auf den Mietvertrag zwischen dem Mieter und Vermieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt.
Mit der Reisebuchung bei einem Reiseanbieter akzeptieren Sie zudem deren Allgemeine Bestimmungen, welche in der Buchungsmaske separat aufgeführt werden.
Gemäß den Regulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haften wir ausschließlich für unmittelbare Schäden,
die Ihnen aufgrund eines Nichterfüllens unserer Verpflichtungen in Bezug auf unsere Tätigkeit als Reisevermittler entstanden sind,
jedoch nur bis zu der Höhe des gesamten Reisebuchungsbetrages, wie er auf der Bestätigungs-E-Mail angegeben ist (sowohl bei einem Ereignis als auch bei einer Reihe
von miteinander verbundenen Ereignissen).
Der Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber BELITA GmbH ist Däniken (Kt. Solothurn, Schweiz). Für sämtliche übrige Ansprüche gilt die Adresse des Vermieters gemäß Mietvertrag.
Der Mieter anerkennt, dass der Vermieter gegenüber seinem direkt beworbenen Mieter eine abweichende Preisgestaltung vornehmen kann und die Ausgestaltung der Rücktrittsbestimmungen
sowie des Dienstleistungsangebots abweichen kann.
Mit dem Abschluss einer Buchung akzeptieren Sie zudem, dass sämtliche Korrespondenz auf dem elektronischen E-Mail-Verkehr basiert und keine postalische Zustellung erfolgt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss
unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend
für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.